Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2020
Termine
24.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2015
Termine
22.04.2015
Termine
16.04.2014
Termine
28.09.2012
Sonstiges
03.02.2010
Eröffnungen
09.12.2009
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006